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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Gastaufnahmevertrag

Vielen Dank, dass Sie sich für einen Aufenthalt im „Bergfreund“ entschieden haben. Wie überall im Geschäftsleben ergeben sich auch bei uns Rechte und Pflichten für beide Parteien. Bitte finden Sie unsere wichtigsten Punkte in den untenstehenden AGBs. Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen eine gute Anreise.

1.       Geltungsbereich

1.1. Diese AGBs gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Pensionszimmer sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension „Bergfreund“. Die AGBs gelten ebenfalls auf den Außenflächen der Pension „Bergfreund“, welche teilweise (z.Bsp.Grillecke, Spielecke) zur Verfügung stehen. Besondere Bereiche (z.Bsp. Wäscheplatz) dürfen nur mit Absprache genutzt werden.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer,  deren Nutzung zu anderen als den Beherbergungszweckenbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2.       Vertragsabschluss

2.1. Der Gastaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Gast und die Pension zustande. Die Zustimmung zum Vertrag kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung zu bestätigen. Auf Anfrage ist eine Bestätigung möglich.

2.2.  Beide Parteien verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages nach Annahme des Gastaufnahmevertrages. Vertragspartner sind die Pension „Bergfreund“ und der Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Pension mit dem Kunden für alle Verpflichtungen die aus dem Gastaufnahmevertrag hervorgehen.

3.       Zimmerbereitstellung/-übergabe/-zurückgabe

3.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, es sei denn es erfolgte eine individuelle Absprache zwischen Pension „Bergfreund“ und dem Gast. Spätanreisen sind im Vorfeld anzumelden.

3.2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung schriftlich bestätigt.

3.3. Am Abreisetag ist das Zimmer spätestens, wenn nicht anderes vereinbart, bis 10:00 Uhr freizugeben. Spätere Abreisen sind nur mit Absprache und geprüfter Verfügbarkeit möglich.

4.       Aufenthalt (Haftung/Stornierung)

4.1. Die Haftung für eingebrachte Sachen im abgeschlossenen Pensionszimmer erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen, höchstens aber bis EUR 1000,00. // Für eingebrachte Sachen in Jedermann zugänglichen Räumen, wie Fluren, Toiletten, Gastraum wird von der Pension keine Haftung übernommen. // Die Pension Bergfreund übernimmt keine Überwachungspflicht des Parkplatzes. (§701BGB)

4.2. Der Gast ist verpflichtet  Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension zur Anzeige zu bringen, andernfalls erlöschen die Haftungsansprüche dem  Gast gegenüber  (§703BGB).

4.3. Gast ist verpflichtet mit dem überlassenen Zimmer sorgsam umzugehen. Für entstanden Schaden haftet er gegenüber der Pension(§823BGBff)

4.4. Die Zimmer sind strikte Nichtraucherzimmer, sollte dies missachtet werden, wird der Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Teppiche etc.) beteiligt. Sollte das Zimmer auf Grund dessen nicht vermietet werden können wird der Gast an den entstandenen Ausfallkosten beteiligt.

4.5. Rücktritt des Kunden

bis zu 10 Tagen vor Anreise kostenfrei

09. -01. Tag vor Anreise 80%

mindestens aber € 20,00 pro Person

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100% des Reisepreises.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glaube angehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit weiterzuvermieten (§535BGB). Bei Rücktritt des Kunden in der kostenpflichtigen Stornierungszeit wird der Preis abzüglich des Gastgebers ersparten Aufwendungen und Verpflegungsleistungen berechnet.

 

 

4.6. Die Pension ist berechtigt, aus Gründen höherer Gewalt oder anderen von der Pension nicht zu vertretenen Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten //Die Zimmerbuchung unter irreführender oder falscher Tatsachen gebucht werden // die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der  Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb stören oder die Sicherheit anderer Gäste gefährdet sowie das Ansehen der Pension schädigen könnte.

4.7. Die Pension hat die Pflicht den Gast unverzüglich vom Rücktritt zu informieren.

4.8. Bei berechtigtem  Rücktritt der Pension ist kein Schadensersatz an den Gast zu zahlen.

4.9. Rücktritt des Kunden Bedarf der Abstimmung mit der Pension (schriftl./ tel./mündlich). Erfolgt dies nicht ist der vereinbarte Preis abzüglich der eingesparten Aufwendungen (beispielsweise Frühstückskosten) zu zahlen.

5.       Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zimmerrechnung ist spätestens am Abreisetag in bar zu begleichen. Die Pension behält sich vor, den Ausgleich der Rechnung an einem beliebigen Tag des Aufenthaltes anzufordern. Andere Zahlungsmethoden sind mit der Pension im Vorfeld zu klären.

5.2. Der Verzehr von Speisen und Getränken kann am gleichen Abend des Verzehrs oder mit der Zimmerrechnung in bar beglichen werden.

6.       Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der Klauseln dieser AGBs wird auf das Gesetzrecht verwiesen.